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   OVG Niedersachsen, 29.11.2007 - 5 LA 273/07   

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https://dejure.org/2007,11223
OVG Niedersachsen, 29.11.2007 - 5 LA 273/07 (https://dejure.org/2007,11223)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.2007 - 5 LA 273/07 (https://dejure.org/2007,11223)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 2007 - 5 LA 273/07 (https://dejure.org/2007,11223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung in Verfahren wegen geltend gemachter Unteralimentierung kinderreicher Beamter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 GKG; § 52 Abs. 1 GKG
    Erforderlichkeit der Berücksichtigung eines "Teilstatus" bei einer Streitwertfestsetzung in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen einer behaupteten Unteralimentierung

  • Judicialis

    BBVAnpG 99 Art. 9 § 1 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 3; ; GKG § 52 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter, kinderreicher; Besoldungsbestandteile, familienbezogene; Besoldungsbestandteile, kinderbezogene; Streitwert; Teilstatus; Unteralimentierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Berücksichtigung eines "Teilstatus" bei einer Streitwertfestsetzung in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen einer behaupteten Unteralimentierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2007 - 5 LA 273/07
    Der Streitwert ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu seiner Bemessung in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sogenannten Teilstatus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9. 1999 - BVerwG 2 B 53.99 -, NVwZ-RR 2000, S. 188 f.) gemäß den §§ 40 und 52 Abs. 1 GKG festzusetzen.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 5 LA 35/09

    Streitwertbemessung in Verfahren wegen geltend gemachter Unteralimentierung

    Der Streitwert ist in Verfahren der vorliegenden Art gemäß den §§ 52 Abs. 1 und 43 Abs. 1 GKG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu seiner Bemessung in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines so genannten Teilstatus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9. 1999 - BVerwG 2 B 53.99 -, NVwZ-RR 2000, 188 f.) festzusetzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    Es ist dem Senat aber aus anderen Verfahren bekannt, dass die Vorinstanz in Fällen wie dem hiesigen, jedenfalls zu Zeiten vor der Veröffentlichung des Beschlusses vom 29. November 2007 - 5 LA 273/07 -, den Streitwert anders, nämlich in Höhe des Nettobetrages festgesetzt hat, den sie bei einem Erfolg der Klage dem Kläger zugesprochen hätte.

    Vor dem Hintergrund der fehlenden Möglichkeiten des Beklagten, Nachzahlungen steuerfrei zu gewähren, muss außerdem berücksichtigt werden, dass zwischen den Beteiligten letztlich ein zu dem begehrten Nettobetrag führender Aufschlag auf die Bruttobesoldung streitig gewesen ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 LA 52/09

    Streitwertbemessung in Verfahren wegen geltend gemachter Unteralimentierung

    Gestritten wurde um einen Teilstatus und die Streitwertfestsetzung hat sich an dem Zweijahresbetrag der in Streit stehenden Bruttobeträge zu orientieren (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, veröffentlich in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).

    Da sich der Kläger selbst nicht zur Berechnung seiner Unteralimentierung in der Lage gesehen, aber die Berechnungen des Verwaltungsgerichts zur Höhe des begehrten Nettobetrages (243,36 EUR) nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Jahre 2005 nicht beanstandet hat, kann vielmehr dieser Betrag zur Grundlage der Bemessung genommen werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 5 LA 192/07

    Streitwertbemessung und Kostenquotelung in einem Verfahren wegen geltend

    Gestritten wurde um einen Teilstatus und die Streitwertfestsetzung hat sich an dem Zweijahresbetrag der in Streit stehenden Bruttobeträge zu orientieren (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).

    Da sich der Kläger selbst nicht zur Berechnung seiner Unteralimentierung in der Lage gesehen, aber die Berechnungen des Verwaltungsgerichts zur Höhe des begehrten monatlichen Nettobetrages von 29, 29 EUR (= 26, 20 EUR + 3,09 EUR) nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Klageerhebung im März 2005 nicht beanstandet hat, kann dieser Betrag zur Grundlage der Bemessung genommen werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 5 LC 294/09

    Streitwertfestsetzung nach der teilweisen Erledigung eines Rechtsstreits in der

    Gestritten wurde um einen Teilstatus und die Streitwertfestsetzung hat sich an dem Zweijahresbetrag der in Streit stehenden Bruttobeträge zu orientieren (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).

    Da die Klägerin die Berechnungen des Verwaltungsgerichts zur Höhe des - allerdings noch wegen der Teilzeitbeschäftigung zu reduzierenden - begehrten monatlichen Nettobetrages von 22, 15 EUR nach den Verhältnissen im Jahr der Klageerhebung (2005) nicht beanstandet hat, kann dieser Betrag zur Grundlage der Bemessung genommen werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 5 OA 185/07

    Anwendbarkeit des Grundsatzes des Verschlechterungsverbots (Verbot der reformatio

    Der Streitwert ist hier unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu seiner Bemessung in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sogenannten Teilstatus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9. 1999 - BVerwG 2 B 53.99 -, NVwZ-RR 2000, S. 188 f.) gemäß den §§ 40 und 52 Abs. 1 GKG festzusetzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, veröffentlicht in der Entscheidungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08

    Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter

    § 42 Abs. 3 GKG wird von den Verwaltungsgerichten für Klagen der vorliegenden Art in ständiger Rechtsprechung nicht für anwendbar gehalten (Nieders. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 - juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 OA 201/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Beschwerde; Bestehen

    Der Streitwert ist hier gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s zu seiner Bemessung in Fällen beamtenrechtlicher Streitigkeiten wegen eines sogenannten Teilstatus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9. 1999 - BVerwG 2 B 53.99 -, NVwZ-RR 2000, S. 188 f.) nach den §§ 40, 43 Abs. 1 und 52 Abs. 1 GKG festzusetzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 5 LA 273/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris, sowie Beschluss vom 24.7. 2009 - 5 LA 160/07 -, insoweit unveröffentlicht).
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